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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BreakinLabs GmbH
(Stand September 2025)

1. Vertragspartner – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschießlich für Verträge, Lieferungen und Leistungen der BreakinLabs GmbH, Kumpfmühler Straße 30, 93051 Regensburg, Tel 0941-85099790, e-Mail: info@breakinlabs.com (nachstehend „wir“ oder „BreakinLabs“ genannt) mit Kunden, welche Unternehmer sind.
1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Lieferungen und Leistungen von BreakinLabs erfolgen ausschließlich zu diesen AGB und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
1.4 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BreakinLabs abweichende Bedingungen des Kunden erkennt BreakinLabs nicht an, es sei denn, BreakinLabs stimmt ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zu.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn BreakinLabs in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.6 Diese AGB gelten auch für alle gleichgelagerten zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Wege eines Rahmenvertrags.
1.7 Bei abweichenden oder sich widersprechenden Bedingungen gilt zunächst die Individualvereinbarung, dann der jeweilige konkrete Vertrag inklusive eventueller Anlagen und dann diese AGB.
1.8 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgrundlagen

2.1 Sofern BreakinLabs ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes IT-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/ oder der fachlich funktionalen Aspekte.
2.2 Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
2.3 Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese in Textform niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens BreakinLabs wirksam.
2.4 Eigenschaften der Produkte, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von BreakinLabs oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung von Waren, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie mindestens in Textform in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind.
2.5 Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
2.6 Sofern BreakinLabs bei einzelnen Lieferungen und Leistungen auf spezielle Nutzungs- und Bezugsbedingungen oder ein Service-Level-Agreement mit abweichenden Regelungen verweist, sind auch diese Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
2.7 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen BreakinLabs hergeleitet werden können, sofern das von BreakinLabs gelieferte Produkt gleichwertig oder höherwertig ist.
2.8 Die Leistungen von BreakinLabs werden bei Softwarebetreuung / Wartung nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von BreakinLabs ausgelieferten Softwarestand erbracht. BreakinLabs unterstützt in diesen Fällen den Kunden während der Vertragslaufzeit durch Hinweise zur Softwarenutzung und zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung.
2.9 BreakinLabs ist in der Einteilung der Arbeitszeit frei. BreakinLabs hat sich jedoch für die Zusammenarbeit und für die Einhaltung von Terminen mit dem Ansprechpartner des Kunden abzustimmen.
2.10 BreakinLabs (Effixity) erbringt Leistungen im Bereich KI-gestützter Automatisierungs- und Integrationslösungen. Ergebnisse, Vorhersagen und Empfehlungen, die mittels KI generiert werden, stellen Unterstützungshandlungen dar und sind ausdrücklich nicht als verbindliche Garantien oder rechtsverbindliche Zusicherungen anzusehen. Der Kunde bleibt für die finale Prüfung, Bewertung und Umsetzung dieser Ergebnisse stets eigenverantwortlich.

3. Abschluss von Verträgen

3.1 Angebote von BreakinLabs sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes angegeben ist.
3.2 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung von BreakinLabs, spätestens jedoch durch Annahme der Leistung durch den Kunden zustande.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart, handelt es sich bei sämtlichen Leistungen von BreakinLabs – einschließlich Penetrationstests, Sicherheitsanalysen, Workshops, Beratungsleistungen, Risikobewertungen und Handlungsempfehlungen – um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Auffinden sämtlicher Sicherheitslücken oder das Erreichen eines bestimmten Sicherheitsniveaus, ist nicht geschuldet.
3.4 Penetrationstests werden als Momentaufnahme nach anerkannten Standards auf Best-Effort-Basis durchgeführt. Sie können nur stichprobenartig die Sicherheit des geprüften Systems bewerten und stellen weder eine Garantie für die Fehlerfreiheit noch für die dauerhafte Sicherheit der Systeme dar. Nicht identifizierte Schwachstellen („False Negatives“) stellen keinen Mangel dar.
3.5 Beratungsleistungen – insbesondere sicherheitsrelevante Empfehlungen, Risikobewertungen und KI-basierte Analysen – stellen unverbindliche fachliche Einschätzungen dar und ersetzen keine eigenständige Prüfung oder Entscheidung des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für Umsetzung, Bewertung, Betrieb und die fortlaufende Aufrechterhaltung der Systemsicherheit.
3.6 Werkvertragliche Leistungen kommen nur zustande, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform vereinbart werden. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung definierten Erfolgskriterien. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht kein Anspruch auf Herstellung eines bestimmten Erfolges oder einer funktionsfähigen Gesamtlösung.
3.7 Eine Abnahme im Sinne der §§ 640 ff. BGB erfolgt ausschließlich bei ausdrücklich als Werkleistung vereinbarten Teilleistungen und nur auf Grundlage der definierten Abnahmekriterien. Eine stillschweigende oder konkludente Abnahme ist ausgeschlossen, sofern sie nicht vertraglich vereinbart wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferung in Regensburg.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung oder Fahrtkosten entsprechend der jeweils geltenden Preisliste von BreakinLabs.
4.3 Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Bei Vertragsabschluss entgeltfrei angebotene Dienstleistungen können nach vorheriger Bekanntgabe kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Dienstleistung zu.
4.5 Wenn als Zahlungsweg zwischen dem Kunden und BreakinLabs das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, dass dazu notwendige Mandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt einen technisch qualifizierten Ansprechpartner sowie gegebenenfalls einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen zur Verfügung, der in der Lage ist, Entscheidungen zur Durchführung dieses Vertrages selbst zu tätigen oder zeitnah herbeizuführen.
5.2 Der Kunde stellt diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
5.3 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung verantwortlich, soweit keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung darüber in Textform geschlossen wurde.
5.4 Eine Kontrolle und Überwachung des Backup-Systems durch BreakinLabs entbindet den Kunden nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Überwachung des Backups und die Verantwortung dafür, dass das Backup ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
5.5 Soweit der Kunde im Rahmen der Serverüberwachung für das Backup regelmäßige Servicemeldungen erhält, sind diese vom Kunden selbst auf Vorkommnisse und die fehlerfreie Durchführung des Backups hin zu kontrollieren. Weißt die Servicemeldung Fehler oder für den Kunden unverständliche Angaben auf, hat der Kunde bei laufenden Service- oder Wartungsverträgen die Pflicht, BreakinLabs unverzüglich hierüber zu informieren und entsprechenden Support zu beauftragen.
5.6 Der Kunde hat Datensicherungsträger getrennt an einem sicheren Ort aufzubewahren und für die Wartung zur Verfügung zu halten.
5.7 Der Kunde hat BreakinLabs Zugang zu den Systemen vor Ort und über Fernwartungstools sowie zu notwendigen Zugangssicherungen (z.B. Passwörtern) und technischen Dokumentationen zu gewähren.
5.8 Der Kunde hat insbesondere bei KI-basierten Ergebnissen dafür Sorge zu tragen, dass alle KI-generierten Empfehlungen, Analysen oder Entscheidungen vor Umsetzung auf Plausibilität, sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Er übernimmt ausdrücklich die Verantwortung für deren Nutzung.
5.9 Der Kunde stellt Effixity sämtliche erforderlichen Daten und Informationen in geeigneter Qualität, Aktualität und Umfang für die KI-Implementierung bereit. Der Kunde garantiert, dass er zur Nutzung dieser Daten berechtigt ist und stellt Effixity von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

6. Haftung

6.1 BreakinLabs haftet stets für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden aufgrund vorsätzlicher oder arglistiger Pflichtverletzung unbeschränkt. Gleiches gilt im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung, z.B. nach Produkthaftungsgesetz.
6.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Kunden regelmäßig vertrauen dürfen, ist, soweit kein Fall des Absatz 1 vorliegt, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Betrag der Kosten für die Wiederherstellung der Daten aus einem ordnungsgemäßen Backup (Datensicherung) begrenzt. Dies gilt nicht, soweit die Erbringung der Datensicherung als Kardinalpflicht des jeweiligen Vertrages anzusehen ist.
6.4 Im Übrigen, insbesondere bei einfacher Fahrlässigkeit der BreakinLabs, ist eine Haftung durch BreakinLabs ausgeschlossen.
6.5 Soweit BreakinLabs technische Auskünfte gibt, oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zum geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
6.6 Die vorherstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen von BreakinLabs.
6.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.8 Eine Haftung von Effixity für KI-generierte Empfehlungen, Analysen oder Vorhersagen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit deren Umsetzung durch den Kunden erfolgt und die Ergebnisse nicht ausdrücklich im Vertrag verbindlich zugesichert wurden.
6.9 Effixity haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Daten des Kunden entstehen, die dieser für das KI-Training oder die KI-Nutzung bereitgestellt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Datenqualität sicherzustellen.

7. Mängel – Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Hat der Kunde die BreakinLabs-Produkte oder Software geändert oder durch Dritte ändern lassen, leistet BreakinLabs nur für solche Mängel Gewähr, die nicht ursächlich auf solche Änderungen der BreakinLabs-Produkte / Software zurückgehen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
7.2 BreakinLabs übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder die Qualität des Systems sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen von IT-Systemen von BreakinLabs, welche über 98 % Verfügbarkeit im Jahresmittel hinausgeht.
7.3 Alle Ansprüche aus einem Vertrag, mit Ausnahme der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 lit. a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren in 12 Monaten, sofern nichts Abweichendes in Textform geregelt ist. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruchs, nicht jedoch bevor die anspruchsberechtigte Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hat. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; es gilt insoweit die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.
7.4 Der Kunde wird auftretende Fehler BreakinLabs unverzüglich mitteilen und BreakinLabs bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, BreakinLabs auf dessen Anforderung in Textform Mängelberichte, Systemausdrucke vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
7.5 Der Kunde hat BreakinLabs im Bedarfsfall den Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen, bzw. Fernzugriff auf denen das Projekt / Software installiert sind zur Mängelbeseitigung zu gestatten.
7.6 Ergeben die von BreakinLabs aufgrund einer Fehler- oder Störungsmeldung des Kunden durchgeführte Arbeiten, dass der Fehler oder die Störung auf eine vom Kunden oder auf seine Veranlassung von einem Dritten vorgenommene Änderung oder Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit der BreakinLabs IT-Produkte zurückgeht, hat BreakinLabs Anspruch auf gesonderte Vergütung nach Aufwand zu den von BreakinLabs zu diesem Zeitpunkt üblichen Vergütungssätzen.
7.7 Der Kunde verpflichtet sich, für die regelmäßige vollständige Sicherung seiner Daten selbst zu sorgen.
7.8 Vorstehende Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit von BreakinLabs, bei Arglist oder Übernahme von Garantien, bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Soweit die Lieferung von Produkten Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist, bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BreakinLabs.
8.2. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der BreakinLabs hinweisen und BreakinLabs unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

9. Unverschuldete Nichtleistung

9.1 Können Leistungen von BreakinLabs infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses, welches BreakinLabs nicht verschuldet hat, nicht durch BreakinLabs ausgeführt werden, z.B. in Fällen von Mobilmachung, Krieg, Pandemien, Epidemien, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Liefersperren, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Maßnahmen oder Verordnungen, so liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung und/oder Verzug von BreakinLabs vor.

10. Kündigung – Beendigung des Vertrags – Rückgabe

10.1 Ist keine Vertragsdauer zwischen den Parteien vereinbart, können die Parteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
10.2 Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
10.4 Jede Kündigung des Kunden hat in Textform zu erfolgen.
10.5 Mit Beendigung des Vertrages wird der Zugriff auf sämtliche Komponenten der BreakinLabs IT-Produkte deaktiviert. Der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zugriff mehr auf cloudbasierte IT-Produkte, die von BreakinLabs in Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt wurden.
10.6 BreakinLabs löscht alle Daten des Kunden, die sich auf Cloudanwendungen oder bei BreakinLabs selbst befinden nach Ablauf von 8 Wochen nach Vertragsbeendigung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.7 Der Kunde hat selbst rechtzeitig (mind. 4 Wochen vor Beendigung) dafür Sorge zu tragen, dass die auf den Systemen von BreakinLabs bzw. auf den von BreakinLabs zur Verfügung gestellten Systemen befindlichen Daten in den Herrschaftsbereich des Kunden gelangen.
10.8 Soweit hierzu eine Mitwirkung von BreakinLabs erforderlich ist, gelten die dazu getroffenen Bestimmungen in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
10.9 Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, hat der Kunde BreakinLabs mindestens 30 Tage vor Ablauf des Vertrages in Textform mit der gesonderten Bereitstellung der Daten zu beauftragen. Die Kosten werden nach Aufwand und Material berechnet.
10.10 Sofern der Kunde von BreakinLabs Softwareprodukte zur Verfügung gestellt bekommen hat, die über BreakinLabs lizensiert sind, ist der Kunde verpflichtet, die darin verwendeten Lizenzschlüssel unverzüglich ab Vertragsbeendigung zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung die Löschung der Lizenzschlüssel gegenüber BreakinLabs in Textform zu bestätigen.
10.11 Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch auf Übergabe, Herausgabe oder Übertragung kundenspezifischer KI-Modelle, Algorithmen oder vergleichbarer Technologien, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag schriftlich vereinbart. Effixity behält sämtliche Rechte an den von ihr entwickelten KI-Technologien.
10.12 Daten, die für das Training der KI-Modelle verwendet wurden, werden nach Vertragsbeendigung innerhalb von 4 Wochen unwiderruflich gelöscht, sofern nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

11. Unterlagen – Geheimhaltung

11.1 Präsentationen, Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von BreakinLabs gehören, bleiben im Eigentum von BreakinLabs und sind ebenfalls unverbindlich, außer sie werden von BreakinLabs ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Eine Weitergabe an Dritte und eine Vervielfältigung ist ohne Zustimmung in von BreakinLabs in Textform untersagt.
11.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller, als vertraulich bezeichneten, oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
11.3 Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich sind oder die der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihr von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
11.4 Eine Aufbewahrungspflicht für Auftragsunterlagen (z.B. überlassenes Kundenmaterial) Seitens BreakinLabs besteht nicht.

12. Nutzungsrechte

12.1 Der Kunde erhält an den IT-Produkten und Cloud-Komponenten von BreakinLabs das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
12.2 Cloudprodukte werden durch den Kunden ausschließlich über das Internet genutzt. Eine Bereitstellung vor Ort beim Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Produkte nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
12.3 Sofern BreakinLabs während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Cloud-Plattform oder Software ausliefert oder aufspielt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Cloudprodukte über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Dienste/Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Zugänge oder Produkte zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, d.h. zu vermieten oder zu verleihen.
12.5 BreakinLabs haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde BreakinLabs von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
12.6 Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen, so kann BreakinLabs, insbesondere nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform, den Zugriff des Kunden auf die Nutzungsmöglichkeit sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann.
12.7 Verletzt der Kunde trotz entsprechender Aufforderung in Textform durch BreakinLabs weiterhin oder wiederholt die vorstehenden Regelungen und hat er dies zu vertreten, so kann BreakinLabs den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
12.8 Für Schäden, die durch den Missbrauch Dritter über das Konto des Kunden entstehen, haftet der Kunde. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann BreakinLabs Schadensersatz geltend machen.
12.9 Soweit Cloud-Plattform Komponenten von Drittanbietern oder Open-Source Bestandteile beinhalten, unterliegen diese Komponenten gesonderten Lizenzbestimmungen. Es gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters sowie anwendbare Bestimmungen einer General-Public-Lizenz (GPL).
12.10 Werden gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, hat der Kunde dies BreakinLabs unverzüglich anzuzeigen und umfassend zu unterrichten.
12.11 Auf Verlangen von BreakinLabs hat der Kunde die außergerichtliche Interessenwahrnehmung und das Recht zur Prozessführung auf BreakinLabs zu übertragen.
12.12 Im Übrigen stimmt der Kunde die Prozess- und Verhandlungsführung mit BreakinLabs ab; dies gilt insbesondere für Anerkenntnisse und Vergleiche.
12.13 Bei einer Verletzung von Schutzrechten Dritter hat BreakinLabs nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten die Zustimmung des verletzten Dritten zu der Leistung an den Kunden einzuholen und/oder um die Nutzung durch den Kunden zu bewirken, die Leistung so abzuändern, dass die Rechtsverletzung beseitigt ist oder erneut in der Weise zu leisten, dass Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
12.14 Soweit KI-Modelle, Softwarelösungen oder Automatisierungsalgorithmen durch Effixity speziell und ausschließlich für den Kunden individuell entwickelt wurden, erhält der Kunde an diesen Ergebnissen ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart. Effixity behält das Urheberrecht an diesen Entwicklungen. Allgemeine und nicht ausschließlich für den Kunden entwickelte oder auf eigenen Vorleistungen basierende KI-Modelle, Algorithmen oder Softwarelösungen verbleiben hingegen uneingeschränktes Eigentum von Effixity; der Kunde erhält daran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.
12.15 Der Kunde gestattet Effixity ausdrücklich, anonymisierte oder aggregierte Daten, die während der Vertragslaufzeit erhoben wurden, zur Verbesserung, Weiterentwicklung oder zum Training eigener KI-Modelle und Automatisierungsverfahren zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart wurde.

13. Datenschutz und Compliance

13.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiterer relevanter gesetzlicher Vorschriften entsprechen. Effixity verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und entsprechend ihrer Datenschutzerklärung.
13.2 Der Kunde verpflichtet sich, Effixity unverzüglich zu informieren, wenn datenschutzrechtliche oder sonstige regulatorische Einschränkungen der KI-Nutzung bekannt werden, die sich auf die vertragsgegenständliche Leistung auswirken könnten. Sämtliche hieraus entstehende Verpflichtungen trägt ausschließlich der Kunde.
13.3 Der Kunde stellt Effixity von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher oder regulatorischer Vorgaben entstehen, sofern diese Verletzung auf unzureichender oder fehlerhafter Information bzw. auf Verstößen seitens des Kunden beruht.

14. Support und Hotline

14.1 Sofern zwischen den Parteien ein Support vertraglich vereinbart ist, erreicht der Kunde BreakinLabs an Werktagen von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter den auf der Website von BreakinLabs (www.breakinlabs.com) veröffentlichten Kontaktdaten.
14.2 Eine zeitlich darüberhinausgehende Bereitschaft bedarf der besonderen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

15. Auflistung als Referenzkunde

15.1 BreakinLabs steht es frei, in Pressemitteilungen oder Referenzlisten die Öffentlichkeit über eine generelle Zusammenarbeit mit dem Kunden und das beauftragte Projekt zu informieren, z.B. den Kunden durch Auflistung als Referenzkunde auf den Webseiten von BreakinLabs zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform diesem widerspricht.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

16.1 Erfüllungsort ist Regensburg.
16.2 Gerichtsstand ist Regensburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. BreakinLabs ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) oder Teilen daraus.
16.4 Ausgeschlossen ist die Anwendung der Incoterms.
16.5 Vertragssprache ist Deutsch.